Die Digitalisierung und Transformation in der Kreislaufwirtschaft bietet enorme Chancen und stellt zugleich Herausforderungen dar. Wie können innovative und smarte Lösungen bestehende ersetzen, ohne dass dies die Organisation und die IT überfordert? Wir sind überzeugt, das ist möglich. Denn das kann man auch #andersmachen.
Seit 1996 hat sich die tegosgroup auf maßgeschneiderte Business-Lösungen für die Entsorgungs-, Recycling- und Metallhandelsbranchen spezialisiert. Durch tiefgreifendes Verständnis der Marktherausforderungen und Kundenbedürfnisse in diesen speziellen Industrien bietet die tegosgroup innovative Lösungen, die Ihnen #EinfachMehrWert verschaffen.
Dein Einstieg in ein Unternehmen, das eine klare Mission hat: #andersmachen Gestalte die Zukunft gemeinsam mit der tegosgroup und tritt unserer dynamischen Arbeitswelt bei. In unserem innovativen und flexiblen Umfeld kannst du deine Kreativität entfalten und Verantwortung übernehmen, unabhängig davon, ob du gerade ins Berufsleben einsteigst oder bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt hast.
Als tegosianer*innen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und kommenden Generationen bewusst. Daher konzentrieren wir uns auf die ökologisch bedeutende und zukunftsorientierte Entsorgungs- und Recyclingbranche. Mit unseren Plattform-Lösungen und professional Services bringen wir die digitale Zukunft in die Unternehmen unserer Kunden und fungieren so als Wegbereiter für Produktivität und Effizienz.
Oberste Priorität ist es, Software-Lösungen zu entwickeln deren Anwendung dem Nutzer Spaß macht und die ebenso flexibel sind wie unsere Kunden und ihre Branche.
Entfesseln Sie das volle Potenzial Ihrer Ressourcen mit KI-gesteuerter Effizienz und Nachhaltigkeit
AIFlow entfesselt die Kraft der Künstlichen Intelligenz, um in der Kreislaufwirtschaft entscheidend Ressourcen zu sparen und Arbeitsabläufe zu optimieren. Durch präzise Automatisierung transformiert es die Art und Weise, wie Unternehmen agieren, und setzt neue Maßstäbe in Sachen Effizienz.
Sobald eine Kundenanfrage per E-Mail eingeht, wird sie sofort von AIFlow erfasst und in das System eingeleitet.
AIFlow analysiert und kategorisiert eingehende E-Mails automatisch. Dies eliminiert zeitaufwendige manuelle Prozesse und verbessert die Effizienz.
E-Mails werden umgehend bearbeitet, und relevante Informationen werden extrahiert, um schnelle und präzise Antworten zu gewährleisten, was die Kundenzufriedenheit steigert.
Mit AIFlow werden Ihre Arbeitsabläufe optimiert und die Effizienz gesteigert. Das Ergebnis: schnellere Reaktionszeiten und eine höhere Zufriedenheit Ihrer Kunden durch verbesserte Kommunikation.
AIFlow transformiert Ihre E-Mail-Verwaltung durch KI-gesteuerte Automatisierung. Es analysiert eingehende Nachrichten, extrahiert relevante Informationen und ordnet Anfragen präzise zu, wodurch der manuelle Aufwand erheblich reduziert wird. Der gesamte Prozess wird von der KI gesteuert, wodurch manueller Aufwand minimiert und eine effiziente Kommunikation sichergestellt wird. Entdecken Sie, wie AIFlow Ihre Kundenanfragen von Anfang bis Ende nahtlos und präzise bearbeitet.
Steigern Sie Ihre Effizienz mit KI. Weniger Aufwand, mehr Erfolg. Lassen Sie sich in unserer Demo inspirieren.
AIFlow ist das Ergebnis unserer tiefen Branchenkenntnis und unseres Engagements für Innovation. Diese KI-gesteuerte Lösung ist speziell darauf ausgerichtet, die einzigartigen Anforderungen der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Prozesse zu optimieren, Ressourcen effizienter zu nutzen und so gemeinsam einen nachhaltigen Weg in die Zukunft zu ebnen.
AIFlow automatisiert die Verarbeitung und Beantwortung von E-Mails, was zu erheblichen Zeitersparnissen führt und Ihnen ermöglicht, sich auf wichtigere Aufgaben zu konzentrieren.
AIFlow fügt sich mühelos in bestehende Systeme ein, unterstützt die kontinuierliche Optimierung von Arbeitsabläufen und verbessert dadurch die Gesamteffizienz Ihrer Geschäftsprozesse.
AIFlow optimiert die E-Mail-Bearbeitung in der Kreislaufwirtschaft, automatisiert zeitaufwendige Prozesse und entlastet Ihre Mitarbeiter. Kundenanfragen werden schneller und effizienter beantwortet, ohne zusätzliche Anforderungen an die Geschäftspartner, was die Kommunikation erleichtert und die Zufriedenheit steigert.
AIFlow automatisiert die E-Mail-Bearbeitung, entlastet Ihre Mitarbeiter und beantwortet Anfragen schneller. Ohne zusätzliche Anforderungen an Geschäftspartner erleichtert es die Kommunikation und steigert die Zufriedenheit.
AIFlow ermöglicht eine sofortige Bearbeitung eingehender E-Mails, wodurch die Antwortzeiten drastisch verkürzt werden. Dies verbessert die Servicequalität und stärkt die Kundenbeziehungen durch schnellere, zuverlässige Kommunikation.
Azure OpenAI Services ist eine Plattform von Microsoft, die Entwicklern Zugang zu fortschrittlichen KI-Modellen und -Diensten bietet, einschließlich derjenigen, die in Zusammenarbeit mit OpenAI entwickelt wurden. Diese Dienste ermöglichen die Erstellung leistungsstarker KI-Anwendungen, die von Sprachverständnis und Textgenerierung bis hin zu semantischen Suchfunktionen reichen. Azure OpenAI Services integriert diese KI-Funktionen nahtlos in die Cloud-Infrastruktur von Azure, sodass Entwickler von der Skalierbarkeit, Sicherheit und den Compliance-Standards von Azure profitieren können. Im Hinblick auf AIFlow würden diese Dienste verwendet, um E-Mails intelligent zu analysieren, relevante Informationen zu extrahieren und automatisierte Aktionen basierend auf diesen Daten auszuführen, wodurch Geschäftsprozesse effizienter und effektiver werden.
AIFlow integriert sich in Geschäftsprozesse, indem es E-Mails mittels eines konfigurierten Endpunkts in Business Central analysiert. Es extrahiert Schlüsselinformationen wie den Namen des Geschäftspartners und Standortdaten aus der Kommunikation und gleicht diese mit bestehenden Datensätzen ab. Spezifische Anfragen, wie die Auswahl bestimmter Ressourcen, werden durch die Übermittlung von Details aus der E-Mail an Azure OpenAI präzise bearbeitet. Dieser Prozess passt sich den individuellen Einstellungen des Kunden an, um die Datenverarbeitung und Kundeninteraktion zu optimieren.
Der erfolgreiche Abschluss der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für AIFlow unterstreicht unser starkes Engagement für den Schutz der Daten und die Privatsphäre unserer Nutzer.
Dieser Prozess zeigt, dass wir alle potenziellen Datenschutzrisiken, die durch die Nutzung des Produkts entstehen könnten, gründlich analysiert und bewertet haben. Durch die DSFA haben wir effektive Maßnahmen implementiert, um diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies verdeutlicht unser Bestreben, nicht nur gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch proaktiv die bestmöglichen Datenschutzpraktiken anzuwenden.
Der Abschluss der DSFA ist ein Zeichen unserer Verantwortung und unseres Engagements, das Vertrauen unserer Kunden und Partner kontinuierlich zu stärken.
Eine Datenschutzfolgenabschätzung, ist ein Prozess, der dazu dient, die Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.
Dies ist besonders wichtig, wenn neue Technologien eingesetzt werden oder wenn eine Verarbeitungstätigkeit voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.
Man könnte also sagen, dass die DSFA der Vorsorge gilt – bevor es überhaupt zu einer Datenschutzverletzung oder einem Datenschutzverstoß kommen kann, soll das Risiko für eine solche so umfassend wie möglich minimiert werden.
Wann eine Datenschutzfolgenabschätzung vorgenommen werden muss, regelt Artikel 35 Abs. 1 DSGVO:
„Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch.“
Das bedeutet, dass eine DSFA notwendig ist, wenn eine Art der Datenverarbeitung – besonders bei Nutzung neuer Technologien – wahrscheinlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Menschen darstellt.
Neben den Regelbeispielen (Art. 35 Abs. 3 DSGVO) bei deren Vorliegen eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist, veröffentlichen die Aufsichtsbehörden Listen derjenigen Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (Art. 35 Abs. 4 DSGVO). Deshalb hat die Datenschutzkonferenz eine Positivliste herausgegeben, auf welcher DSFA-pflichtige Verarbeitungstätigkeiten verzeichnet sind.
Darüber hinaus gibt es die vom Europäischen Datenschutzausschuss bestätigten „Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt““ (kurz auch WP 248 genannt), in der Kriterien definiert sind, welche eine DSFA erfordern können – liegen zwei oder mehr dieser Kriterien vor, ist in der Regel eine DSFA vorzunehmen.
Unser Produkt „AIFlow“ erfüllt zwei spezifische Kriterien, die in den „Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und zur Beurteilung des Risikos einer Verarbeitung gemäß der Verordnung 2016/679 (DSGVO)“ des Europäischen Datenschutzausschusses festgelegt sind. Konkret entspricht „AIFlow“ den Kriterien „Datenverarbeitung im großen Umfang“ sowie der „Innovativen Nutzung oder Anwendung neuer technologischer oder organisatorischer Lösungen“.
Gemäß diesen Richtlinien ist eine DSFA erforderlich, wenn mindestens zwei der festgelegten Kriterien erfüllt sind. Aufgrund dieser Tatsache ist es notwendig, dass für den Einsatz unseres Produkts „AIFlow“ eine umfassende Datenschutzfolgenabschätzung durch den Verantwortlichen vorgenommen wird.
Da Sie für die Nutzung unseres Produktes „AIFlow“ für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlicher und die tegos GmbH Auftragsverarbeiter für Sie ist, obliegt Ihnen die Durchführung der DSFA, wobei die tegos GmbH Sie mit diesem FAQ und bei dem gesamten Prozess unterstützt.
Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist für die Durchführung der DSFA zuständig. Dabei muss er den Rat des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens einholen (Art. 35 Abs. 2 DSGVO).
Sollten in die Verarbeitung Auftragsverarbeiter eingebunden sein, so müssen diese den Verantwortlichen bei der Durchführung der DSFA unterstützen (Art. 28 Abs. 3 lit. f) DSGVO).
Artikel 35 Abs. 2 DSGVO legt die Mindestanforderungen an den Inhalt einer DSFA fest, die DSFA muss demnach enthalten:
Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen gem. Art. 37 Abs. 1 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn:
Ergänzend muss gem. § 38 Abs. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn:
Nutzt Ihr Unternehmen also unser Produkt AIFlow, müssen Sie – aufgrund der Pflicht zur Vornahme einer Datenschutzfolgenabschätzung – einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Die auf dieser Seite als Beispiel zur Verfügung gestellte DSFA haben wir für unser Unternehmen und damit unsere spezifischen Gegebenheiten vorgenommen. Wenn Sie eine DSFA für Ihr Unternehmen durchführen, kann es sein, dass Sie aufgrund anderer Gegebenheiten zu einer anderen Bewertung kommen. Auch können Ihre Gegenmaßnahmen verschieden ausfallen. Untenstehend finden Sie zu der durch uns vorgenommenen DSFA Anmerkungen, welche Umstände ggf. zu anderen Bewertungen führen können.
Wir weisen Sie nochmals daraufhin, dass unsere DSFA lediglich zur Orientierung dient und Sie eine eigene DSFA durchführen müssen.
Blatt „Schadensszenarien (4)“
Sollte Ihr Unternehmen im B2C-Bereich tätig sein und Endverbraucher zu seinen Kunden zählen, könnte das Risiko für Identitätsdiebstahl oder -betrug höher zu bewerten sein.
Sollten in den durch die KI gescannten E-Mails Zahlungsinformationen der Kunden enthalten sein, können diese im Falle eines Cyberangriffs auf die KI missbräuchlich genutzt werden. Bei der Bewertung ist zu beachten, dass es jedoch wahrscheinlicher ist, dass das E-Mailsystem statt der KI gehackt wird. Auch ist das Risiko nur im B2C-Bereich oder bei Einzelkaufleuten (e.K.) anzunehmen, da nur in diesen Fällen Zahlungsdaten als personenbezogene Daten gelten.
Blatt „Abhilfemaßnahmen (5 b)“
Wenn nicht nur E-Mails mit Auftragsdaten, sondern auch weitere E-Mails mit personenbezogenen Daten im gleichen Postfach verarbeitet werden, so muss das Risiko ggf. größer bewertet werden.
Bei einem größeren Umfang an durch die KI verarbeiteten personenbezogenen Daten und im B2C-Bereich kann das Risiko ggf. größer zu bewerten sein.
Ein Risiko besteht, wenn Zahlungs- und Bankinformationen in den durch KI verarbeiteten Mails enthalten sind.
Sind Ihre Kunden Endverbraucher, könnte unter bestimmten Umständen (z.B. wenn eine Entsorgung im großen Umfang angefordert wird) bei Bekanntwerden dieses Bedarfs gegenüber unbefugten Dritten ein Risiko der Bloßstellung bestehen. Es könnte ein zwanghaftes Horten des Betroffenen angenommen werden, was zu gesellschaftlicher Stigmatisierung führen kann.
Die tegos GmbH nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ernst. Um diesen – auch bei der Verwendung von AIFlow – zu gewährleisten, haben wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, unter anderem:
Informationen von Microsoft für Azure OpenAI finden Sie hier: Data, privacy, and security for Azure OpenAI Service – Azure AI services | Microsoft Learn
Alle Angaben und Informationen auf dieser Seite – insbesondere die durch uns vorgenommene Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) – dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind nur zur Unterstützung bei der Durchführung einer eigenen DSFA gedacht. Die von uns vorgenommene und hier zur Verfügung gestellte DSFA dient lediglich als Orientierung und entbindet Sie nicht davon, als Verantwortlicher eine eigene DSFA vorzunehmen.
Gemäß Artikel 35 Abs. 1 DSGVO muss der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche eine DSFA vornehmen, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Auftragnehmer (hier die tegos GmbH) müssen den Verantwortlichen bei der Durchführung mit Informationen unterstützen (Artikel 28 Abs. 3 lit. f) DSGVO) – dieser Pflicht kommen wir auch mit diesem FAQ nach.