Aktueller Stand zum Thema Reverse Charge

Zum 01. Oktober 2014 ging die Umsatzsteuerschuld bei Lieferungen von Neu-Metallen auf den Leistungsempfänger über. Somit schuldet nicht mehr der Verkäufer die Umsatzsteuer, sondern der Empfänger. Wie der VDM berichtete, gibt es dabei vier vorwiegende Schwierigkeiten, zu denen der VDM jeweils Lösungsmöglichkeiten erarbeitet hat.

Problem 1: Es fehlt ein verbindliches Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu rechtlichen Aspekten, um offene Fragen zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen.

Lösung: Ein Anwendungsschreiben befindet sich laut Bundesministerium der Finanzen laut Rücksprache mit dem VDM bereits in Abstimmung.

Problem 2: Unter anderem  in Bezug auf Reihengeschäfte, die Fakturierung von Transport- und Verpackungsdienstleistungen oder bei Fragen zur Haftung bestehen Unklarheiten zur praktischen Umsetzung von Reverse Charge.

Lösung: Fragen werden vom VDM gesammelt und beantwortet.

Problem 3: Die Liste der Neumetalle in Anlage 4 ist nicht vollständig, Ferrolegierungen fehlen. Folglich müssten diese nach der Alten Umsatzsteuersystematik in Rechnung gestellt werden.

Lösung: Der VDM bereitet eine Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen vor, um diese Problematik gemeinsam zu lösen.

Problem 4: Der Einführungstermin zum 01. Oktober 2014 ist kaum umsetzbar. Anpassungen in der EDV, notwendige Schulungen und Abstimmungen mit Lieferanten und Abnehmern benötigen eine längere Zeitspanne.

Lösung: Gemeinsam mit weiteren Verbände der Branche hat der VDM eine Verbände-Initiative ins Leben gerufen, um sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist einzusetzen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Vertriebsteam gerne weiter: +49 231 317 76 200 oder sales@tegos.eu