Neue Informationen zur Gelangensbestätigung

Seit dem 16.09. liegt das finale, verbindliche Anwendungsschreiben zu den Buch- und Belegnachweisen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen des Bundesministeriums für Finanzen vor. Ein entscheidender Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2013.

In dem Anwendungsschreiben werden die Inhalte der so genannten „Gelangensbestätigung“ zusammengefasst. Es gilt: innergemeinschaftliche Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der liefernde Unternehmer nachweisen kann, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt und beim Abnehmer angekommen ist. Durch welche Dokumente dies zukünftig belegt werden kann, ist ebenfalls in dem Schreiben zusammengefasst.Bei der Gelangensbestätigung werden zwei Fälle unterschieden: 1.: Beförderungsfall – der Nachweis der Überbringung der Ware muss mit einer Gelangensbestätigung erbracht werden. Holt der Abnehmer die Ware selber, z.B. mit einem eigenen LKW, ab, muss er den „Ort und Monat des Endes der Beförderung des Gegenstandes“ im Gemeinschaftsgebiet bestätigen und dem Lieferanten aushändigen. Wird die Ware durch den Verkäufer befördert, müssen der „Ort und Monat des Erhalts des Gegenstandes“ durch den Abnehmer bestätigt werden.2.: Versendungsfall – Sind Dritte, wie zum Beispiel Spediteure, in den Transportvorgang eingebunden, werden neben der Gelangensbestätigung auch alternative Formen des Nachweises anerkannt. Der Belegnachweis kann „mit allen geeigneten Belegen und Beweismitteln“ geführt werden, die die Überbringung der Ware „in der Gesamtschau nachvollziehbar und glaubhaft ergibt“. Die Form der Gelangensbestätigung ist nicht vorgeschrieben. Von der Finanzverwaltung wurde ein Muster in deutscher, englischer und französischer Sprache veröffentlicht.

des Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) auf den Seiten 18 ff.. Der VDM empfiehlt zudem die in dem Dokument enthaltene Anlage 7 zur Verwendung als Gelangensbestätigung. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen des Verbandes auf Seite 2 des Dokumentes. Integration der Gelangensbestätigung in unsere Lösungen enwis) und comotor:

Um einen reibungslosen Ablauf der Gelangensbestätigung zu ermöglichen und den zusätzlichen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir den Vorgang in unsere Lösungen integriert. Dabei wird der „Gelangensbestätigungsposten“ an Ihre gebuchten Lieferungen angehängt. Über Ihr Rollencenter können Sie den Status der Bestätigung dann auf einen Blick verfolgen: 3 Stapel geben Ihnen Einblick in die Belege, die
a) noch gedruckt werden müssen
b) noch vom Empfänger bestätigt werden müssen
c) bereits überfällig sind

Der Ausdruck des Dokumentes erfolgt in deutscher, englischer und französischer Sprache.

Bei Fragen zur Integration in Ihre Softwarelösung können Sie sich gerne an unser Vertriebsteam wenden:
Tel.: 0231 317 76 200
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