Wann kommt das elektronische Nachweisverfahren?

Dortmund, 10. Nov. 2005. Die politischen Turbulenzen in Berlin haben das Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ins Stocken gebracht. Damit ist auch die Einführung des elektronischen Begleitscheins bis auf weiteres vertagt. Mit einem Inkrafttreten der Novelle der Nachweisverordnung ist nicht vor Ende 2006 zu rechnen. Es ist im Moment vollkommen offen, welche technischen Anforderungen der Gesetzgeber genau stellen wird und wie diese von der Abfallwirtschaft umzusetzen sind. Die Unternehmen der Abfall- und Recyclingwirtschaft sollten daher unbedingt das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten und nicht vorschnell in eine Lösung zu investieren, deren Zukunftssicherheit nicht gewährleistet ist.

Die alte Bundesregierung hat im Mai 2005 ein Gesetz und eine Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung auf den Weg durch die Instanzen der Gesetzgebung gebracht. Danach sollte das derzeitige umständliche Verfahren der Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere vereinfacht und digitalisiert werden. Dieses Gesetzgebungsverfahren konnte wegen der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht abgeschlossen werden. Das Verfahren muss daher von der künftigen Regierung ganz neu aufgerollt werden.

Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge mit einer Verabschiedung von Gesetz und Verordnung nicht vor dem Sommer 2006 zu rechnen. Inkrafttreten werden beide frühestens Ende 2006 oder Anfang 2007. Im Gesetz sind Übergangsfristen bis 2010 vorgesehen. Erst danach wird für alle Entsorgungsunternehmen die Teilnahme am elekronischen Nachweisverfahren obligatorisch.

Für die Entsorgungs- und Recyclingunternehmen gibt es damit derzeit keinen gesetzlichen Handlungsdruck. Im Gegenteil ist jedes Unternehmen gut beraten, das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Denn die Bundesregierung behält sich eine detaillierte Regelung des technischen Verfahrens vor. Geplant ist die Bildung einer Zentralen Koordinierungsstelle, d.h. eines zentralen Datenservers, der das elektronische Nachweisverfahren bundesweit organisiert. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Bundesregierung eine Beschreibung der Datenschnittstelle veröffentlichen, über die Abfallerzeuger, Entsorger und Transporteure auf den zentralen Datenserver zugreifen können.

Derzeit gibt es weder die Zentrale Koordinierungsstelle noch eine Definition der Schnittstelle, über die Unternehmen mit dem Server kommunizieren können. Vollkommen ungeklärt ist auch, wie die abfallrechtliche Überwachung während des Transports von Abfällen durchgeführt werden soll. In der Diskussion ist hier genauso eine elektronische Lösung wie auch ein traditionell papiergebundenes Verfahren mittels ausgedrucktem Begleitschein.

Da derzeit alle rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen noch vollkommen unklar sind, bleibt den betroffenen Unternehmen der Entsorgungsbranche nichts anderes übrig, als darauf zu warten, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft. tegos wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und seinen Kunden frühzeitig eine Lösung anbieten, die es ermöglicht, die in enwis) verwalteten Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere direkt an den zentralen Bundesserver zu kommunizieren.